Schutz vor Emissionen

Der Betrieb Ihres Kachelofens oder Kamins mit Holz hat viele Vorteile. Der nachwachsende Brennstoff schont die fossilen Ressourcen und setzt lediglich so viel Kohlendioxid frei, wie während des Wachstums der Bäume aus der Atmosphäre gebunden wurde. In den letzten Jahren sahen sich aber viele Ofenbesitzer vor die Frage gestellt, ob ihre Feuerstätte den strengen Immissionsschutzregeln entspricht und bedenkenlos auch zukünftig weiter betrieben werden kann. Hier haben wir für unsere Kunden eine gute Nachricht: SVEA-Kachelöfen erfüllen selbstverständlich die seit Jahresanfang 2015 geltenden Grenzwerte!

Die Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) verfolgt das Ziel, schädliche Umwelteinwirkungen zu reduzieren, hierbei insbesondere die Feinstaubemissionen von Kleinfeuerungsanlagen. Deshalb wurden Grenzwerte für die Ausstoß von Kohlenmonoxid und Staub durch Kaminöfen sowie eine Mindestanforderung an den Wirkungsgrad festgelegt. Aktuell ist die 2. Stufe der BImSchV in Kraft.

Die derzeit gültigen Grenzwerte (Emissionsnormen) liegen bei
• Feinstaub: max. 40mg/m³ (0,04g/m3)
• Kohlenmonoxid (CO): max. 125mg/m³ (0,125g/m³)

Bevor ein neuer Gerätetyp auf den Markt kommt, wird die Einhaltung der Grenzwerte geprüft. Beim Kauf erhält der Kunde hierzu eine Bescheinigung, die dem Schornsteinfeger vorgelegt wird. Für die schon bestehenden Öfen und Kamine mit hohem Ausstoß gelten Übergangsfristen: Bis zu einem bestimmten Stichtag müssen sie ausgetauscht oder so umgerüstet werden, dass sie die Grenzwerte einhalten. 2020 etwa endet die Frist für Öfen, die zwischen 1985 und 1994 errichtet wurden.

Besitzer von SVEA-Kachelöfen haben vor diesem Hintergrund einen entscheidenden Vorteil: Dank ihrer Bauart lag die Feinstaubemission unserer Öfen von jeher unter den seit 2015 geltenden Grenzwerten. Sie werden in traditioneller Weise von unseren Ofenbaumeistern als Speicheröfen aufgemauert. Diese Bauweise steht für nachhaltige Wärme und einen überzeugend hohen Wirkungsgrad von bis zu 90 %.

Unsere Feuerräume entsprechen der Norm DIN EN 13229 und 15a B-VL (für Österreich).

Wir garantieren Ihnen vertraglich die Abnahme durch Ihren Bezirksschornsteinfegermeister bzw. Kaminkehrermeister. Entsprechende Unterlagen erhalten Sie vor Baubeginn für die Zulassung. Ihr Schornsteinfeger berät Sie zum richtigen Umgang mit dem Ofen, zum Brennstoff und der richtigen Lagerung. Auf jeden Fall sollten sie naturbelassenes und ausreichend trockenes Brennholz verwenden. Dann ist auch der Feinstaub-Ausstoß erheblich geringer.

Gern stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, sobald Fragen zum Thema Emissionsvermeidung auftauchen.

 

Zurück